Pflegeberatung in Stolberg
Beratungsbesuch nach §37.3 SGB XI

Pflegebedürftige, die in ihrer häuslichen Umgebung ohne die Unterstützung eines Pflegedienstes betreut werden und Pflegegeld beziehen, sind gemäß §37 Absatz 3 SGB XI dazu verpflichtet, in festgelegten Intervallen eine Pflegeberatung in Anspruch zu nehmen. Diese Beratung wird häufig als „Beratungseinsatz“ oder „Beratungsbesuch“ bezeichnet.

Der Besuch findet in der gewohnten Umgebung der pflegebedürftigen Person statt und wird in der Regel von einer Fachkraft eines ambulanten Pflegedienstes durchgeführt.

Ziel der Beratung ist es, die Qualität der häuslichen Pflege sicherzustellen und die pflegenden Angehörigen oder Betreuungspersonen optimal zu unterstützen.

Dieser Beratungsbesuch ist verpflichtend ab einem Pflegegrad 2.

Inhalte der Beratung

 

Im Rahmen des Beratungseinsatzes wird die allgemeine Pflege- und Betreuungssituation erfasst und bewertet. Unsere qualifizierten Pflegeberaterinnen und -berater prüfen dabei, ob die Betreuung und Versorgung durch die pflegenden Angehörigen ausreichend gesichert ist.

Zusätzlich können Empfehlungen ausgesprochen werden, um die häusliche Pflegesituation weiter zu verbessern. Dazu zählen zum Beispiel Vorschläge für Pflegehilfsmittel, den Einsatz von Pflegesachleistungen oder Anpassungen der Wohnsituation zur Reduzierung von Barrieren.

Darüber hinaus erhalten Sie Beratung zu Themen wie:

  • einer möglichen Höherstufung des Pflegegrades,
  • dem Bedarf an Hilfsmitteln wie technischen Geräten (z. B. einem Rollator) oder Verbrauchshilfen für die Pflege,
  • praktischen Hinweisen für den Pflegealltag,
  • sowie Techniken für das sichere Heben und Lagern.

 

Die Ergebnisse des Gesprächs werden in einem Protokoll erfasst und anschließend an die Pflegekasse weitergeleitet.

Vorteile der Beratung bei Ihnen zu Hause

Beim Beratungseinsatz haben pflegebedürftige Personen und ihre Pflegepersonen die Gelegenheit, nach Ratschlägen und Unterstützungsangeboten zur Verbesserung ihrer individuellen Situation zu fragen.
 
Durch die regelmäßigen Termine (alle drei bzw. sechs Monate) können die besprochenen Maßnahmen in der nächsten Beratung gemeinsam mit unseren Pflegeberaterinnen und Pflegeberatern überprüft und bei Bedarf angepasst werden.

Nachweis & Kosten des Beratungsbesuchs

Wir übermitteln den Nachweis über den erfolgten Beratungsbesuch direkt an Ihre Pflegekasse.

Dadurch erfolgt die Abrechnung unserer Leistung unmittelbar mit der Pflegekasse, sodass weder die pflegebedürftige Person noch deren Angehörige den Nachweis selbst einreichen müssen.

Auf Wunsch stellen wir Ihnen gerne eine Kopie des Nachweises für Ihre Unterlagen zur Verfügung.

Die Kosten für den Beratungseinsatz trägt die Pflegekasse. Dies bedeutet, dass pflegebedürftige Personen mit gesetzlicher Versicherung für den Beratungsbesuch nach §37.3 SGB XI weder eine Zahlung leisten noch in Vorkasse gehen müssen.

Das Wichtigste zusammengefasst:

Im Rahmen des Beratungseinsatzes wird die aktuelle Pflege- und Betreuungssituation umfassend bewertet. Unsere qualifizierten Pflegeberaterinnen und -berater prüfen, ob die Versorgung durch die pflegenden Angehörigen sichergestellt ist.

Zudem können Empfehlungen ausgesprochen werden, um die häusliche Situation zu optimieren. Hierzu zählen etwa der Einsatz von Pflegehilfsmitteln, die Inanspruchnahme von Pflegesachleistungen oder Anpassungen der Wohnräume zur Reduzierung von Barrieren.

Zusätzlich erhalten Sie Beratung zu folgenden Themen:

  • Möglichkeiten zur Höherstufung des Pflegegrades
  • Bedarf an Hilfsmitteln, wie etwa technische Hilfsmittel (z. B. Rollatoren) oder Verbrauchshilfsmittel
  • Tipps für typische Herausforderungen im Pflegealltag
  • Techniken zum sicheren Heben und Lagern

Die Ergebnisse des Gesprächs werden in einem Protokoll festgehalten und anschließend durch den Berater an die Pflegekasse übermittelt.

Der Beratungsbesuch gemäß §37.3 SGB XI ist für Empfänger von Pflegegeld ab Pflegegrad 2 verpflichtend.
 
Bitte achten Sie darauf, den Beratungseinsatz nach §37.3 regelmäßig wahrzunehmen, da andernfalls eine Kürzung des Pflegegeldes durch die Pflegekasse erfolgen kann. Auf Wunsch erinnern wir Sie gerne rechtzeitig an den nächsten anstehenden Termin.

Der Beratungsbesuch nach §37.3 SGB XI ist für Pflegegeldempfänger verpflichtend und muss in folgenden Intervallen durchgeführt werden:

  • Pflegegrad 1:  freiwillig
  • Pflegegrad 2: alle 6 Monate
  • Pflegegrad 3: alle 6 Monate
  • Pflegegrad 4: alle 3 Monate
  • Pflegegrad 5: alle 3 Monate

Ein Beratungsbesuch nach §37.3 SGB XI dauert in der Regel etwa 30 Minuten. Diese Zeit variiert je nach Ihrem persönlichen Beratungsbedarf – wir nehmen uns gerne die Zeit, Ihre Fragen zu beantworten.

Die Kosten für den Beratungsbesuch nach §37.3 SGB XI übernimmt Ihre Pflegekasse. 

Das bedeutet, dass (gesetzlich versicherte) pflegebedürftige Personen für den Beratungseinsatz nach §37.3 SGB XI nicht zahlen und auch nicht in Vorkasse treten müssen.

Kontakt

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Weiherstraße 14
52223 Stolberg

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