Pflegebedürftige, die in ihrer häuslichen Umgebung ohne die Unterstützung eines Pflegedienstes betreut werden und Pflegegeld beziehen, sind gemäß §37 Absatz 3 SGB XI dazu verpflichtet, in festgelegten Intervallen eine Pflegeberatung in Anspruch zu nehmen. Diese Beratung wird häufig als „Beratungseinsatz“ oder „Beratungsbesuch“ bezeichnet.
Der Besuch findet in der gewohnten Umgebung der pflegebedürftigen Person statt und wird in der Regel von einer Fachkraft eines ambulanten Pflegedienstes durchgeführt.
Ziel der Beratung ist es, die Qualität der häuslichen Pflege sicherzustellen und die pflegenden Angehörigen oder Betreuungspersonen optimal zu unterstützen.
Dieser Beratungsbesuch ist verpflichtend ab einem Pflegegrad 2.
Im Rahmen des Beratungseinsatzes wird die allgemeine Pflege- und Betreuungssituation erfasst und bewertet. Unsere qualifizierten Pflegeberaterinnen und -berater prüfen dabei, ob die Betreuung und Versorgung durch die pflegenden Angehörigen ausreichend gesichert ist.
Zusätzlich können Empfehlungen ausgesprochen werden, um die häusliche Pflegesituation weiter zu verbessern. Dazu zählen zum Beispiel Vorschläge für Pflegehilfsmittel, den Einsatz von Pflegesachleistungen oder Anpassungen der Wohnsituation zur Reduzierung von Barrieren.
Darüber hinaus erhalten Sie Beratung zu Themen wie:
Die Ergebnisse des Gesprächs werden in einem Protokoll erfasst und anschließend an die Pflegekasse weitergeleitet.
Wir übermitteln den Nachweis über den erfolgten Beratungsbesuch direkt an Ihre Pflegekasse.
Dadurch erfolgt die Abrechnung unserer Leistung unmittelbar mit der Pflegekasse, sodass weder die pflegebedürftige Person noch deren Angehörige den Nachweis selbst einreichen müssen.
Auf Wunsch stellen wir Ihnen gerne eine Kopie des Nachweises für Ihre Unterlagen zur Verfügung.
Die Kosten für den Beratungseinsatz trägt die Pflegekasse. Dies bedeutet, dass pflegebedürftige Personen mit gesetzlicher Versicherung für den Beratungsbesuch nach §37.3 SGB XI weder eine Zahlung leisten noch in Vorkasse gehen müssen.
Im Rahmen des Beratungseinsatzes wird die aktuelle Pflege- und Betreuungssituation umfassend bewertet. Unsere qualifizierten Pflegeberaterinnen und -berater prüfen, ob die Versorgung durch die pflegenden Angehörigen sichergestellt ist.
Zudem können Empfehlungen ausgesprochen werden, um die häusliche Situation zu optimieren. Hierzu zählen etwa der Einsatz von Pflegehilfsmitteln, die Inanspruchnahme von Pflegesachleistungen oder Anpassungen der Wohnräume zur Reduzierung von Barrieren.
Zusätzlich erhalten Sie Beratung zu folgenden Themen:
Die Ergebnisse des Gesprächs werden in einem Protokoll festgehalten und anschließend durch den Berater an die Pflegekasse übermittelt.
Der Beratungsbesuch nach §37.3 SGB XI ist für Pflegegeldempfänger verpflichtend und muss in folgenden Intervallen durchgeführt werden:
Ein Beratungsbesuch nach §37.3 SGB XI dauert in der Regel etwa 30 Minuten. Diese Zeit variiert je nach Ihrem persönlichen Beratungsbedarf – wir nehmen uns gerne die Zeit, Ihre Fragen zu beantworten.
Die Kosten für den Beratungsbesuch nach §37.3 SGB XI übernimmt Ihre Pflegekasse.
Das bedeutet, dass (gesetzlich versicherte) pflegebedürftige Personen für den Beratungseinsatz nach §37.3 SGB XI nicht zahlen und auch nicht in Vorkasse treten müssen.